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Privates Krankentagegeld lohnt auch für Arbeitnehmer
15.01.2018 11:14

Privates Krankentagegeld lohnt auch für Arbeitnehmer

Wenn Sie als Arbeitnehmer länger erkranken, müssen Sie mit kräftigen Einkommenseinbußen rechnen, im Ernstfall wird es finanziell schnell eng. Mit einem privaten Krankentagegeld können Sie den Einkommensausfall bei Krankheit aber bedarfsgerecht absichern.

Sobald man als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, stellt der Chef die Lohnzahlung ein. Danach zahlt zwar die Krankenkasse weiter, aber nur 70 Prozent des letzten Bruttogehalts. Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung (2018: 4.425 Euro) liegt, wird bei der Ermittlung des Krankengeldes gar nicht berücksichtigt. Die Einkommenslücke wird deshalb umso größer, je mehr man verdient. Wer hohe finanzielle Belastungen hat, kommt bei längerer Krankheit rasch ins Schwimmen. Besonders eng wird es oft, wenn man eine Familie zu versorgen hat und gleichzeitig noch einen Baukredit oder andere Schulden zurückzahlen muss. Gegen den Verdienstausfall bei längerer Krankheit kann man sich aber mit einer privaten Krankentagegeldversicherung schützen. Der Versicherer zahlt dann eine feste Summe pro Krankheitstag aus, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent des tatsächlichen Verdienstausfalls. Die Leistungen der Krankentagegeldversicherung sind steuer- und sozialabgabenfrei und fließen in der Regel, sobald die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche.

Das private Krankentagegeld schließt die Einkommenslücken, die bei längerer Krankheit zwangsläufig entstehen. Es wird ohne wenn und aber gezahlt, bis man wieder arbeiten kann oder auf nicht absehbare Zeit berufsunfähig wird. Experten raten ab einem Bruttogehalt von rund 4.000 Euro zu einer Krankentagegeldversicherung. Tipp: Ein Krankentagegeld von 80 Euro ab dem 43. Krankheitstag ist bei preiswerten Anbietern schon ab rund 10 Euro Monatsbeitrag zu bekommen - wir beraten Sie gerne!

(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: Myriams-Fotos@pixabay)

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