Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.


Langzeiturlaub: Gebäude- und Hausratversicherer informieren
14.12.2017 12:37

Langzeiturlaub: Gebäude- und Hausratversicherer informieren

Ob Australien, Kanaren, Florida oder Thailand: Wer genügend Zeit hat, reist im Winter oft für Monate in sonnigere Gefilde. Geht man länger als zwei Monate auf Reisen, sollte man den Gebäude- und Hausratversicherer informieren, um den Deckungsschutz nicht zu gefährden.

Unbewohnte Häuser und Wohnungen sind deutlich häufiger von Einbrüchen und Sachschäden betroffen, das zeigt die Statistik. Ist ein Objekt mehr als 60 Tage unbewohnt, werten Hausrat- und Gebäudeversicherer dies als so genannte Gefahrerhöhung und behalten sich vor, im Schadenfall die Erstattung zu kürzen. Schlimmstenfalls kann die Leistung sogar ganz verweigert werden. Wichtig deshalb: Wer länger als zwei Monate auf Reisen geht, sollte den Versicherer darüber informieren. Der Versicherer entscheidet dann im Einzelfall, ob wegen des höheren Schadenrisikos eventuell ein Beitragszuschlag fällig wird. Lässt man die eigene Immobilie länger alleine, gilt in jedem Fall: Türen und Fenster gut verschließen, Wasserzuflüsse abdrehen, frostgefährdete Leitungen leeren, Heizung mindestens auf Frostschutz eingestellt lassen, Elektrogeräte vom Stromnetz trennen.

Einfach aber wirksam als Sicherheitsmaßnahme gegen Einbrüche: Per Zeitschaltuhr, die es für wenige Euro im Baumarkt gibt, einzelne Lampen in Wohnräumen abends stundenweise anschalten, damit das Haus bewohnt erscheint. Außerdem am besten einen Nachbarn oder eine andere Vertrauensperson um regelmäßige Leerung des Briefkastens bitten, denn überquellende Briefkästen sind eine klare Einladung für Einbrecher. Wertsachen wie Schmuck, Edelmetall oder Bargeld gehören ohnehin in den Banktresor - im Hausratschutz sind sie grundsätzlich nur bis zu einer bestimmten Grenze abgesichert, oft bis zu 20 oder 25 Prozent der Versicherungssumme. Tipp: Wer Kaufnachweise über Hausratgegenstände regelmäßig abheftet, hat es im Ernstfall leichter, einen Versicherungsschaden nachzuweisen.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: 12019@pixabay)


Zurück

CHECKEN war gestern, VERGLEICHEN ist heute.

Wir von MeineVersicherungen24 leben und arbeiten in zwei Welten: in der klassischen Versicherungsmakler-Welt, in der wir unsere Kunden vor Ort persönlich beraten. Und in der digitalen Versicherungsmakler-Welt mit ihren Apps und internetbasierten Angeboten.
Mit der MV24® APP haben wir nun diese beiden Welten miteinander verschmolzen und halten eine Lösung bereit, in der wir voll digital das richtige Versicherungsangebot für jede Lebenssituation und die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden finden. Auch der persönliche Kontakt kommt nicht zu kurz – denn unser Ansatz ist es, unsere Kunden auf Wunsch mindestens ein bis zwei Mal im Jahr persönlich zu beraten.

Kontakt

MeineVersicherungen24
In den Lindengärten 1
D-63073 Offenbach

Zertifizierungen