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Bei Grillunfällen richtig versichert
20.06.2023 22:52

Bei Grillunfällen richtig versichert

Mit den steigenden Temperaturen startet auch die Grillsaison. Vorsicht allerdings: Beim Umgang mit Anzündhilfen und glühender Kohle kommt es immer wieder zu Unfällen und Schäden. Welche Versicherungen springen im Ernstfall ein?

Zuerst der harmloseste Fall: Werden zum Hausrat gehörende Gegenstände wie Gartenmöbel oder Kleidung beim Grillen beschädigt, springt die eigene Hausratversicherung ein, sofern man eine solche Police besitzt. Im Rahmen der Außenversicherungsklausel entschädigt der Hausratversicherer auch, wenn man außerhalb des eigenen Grundstücks grillt und eigenen Hausrat beschädigt, etwa am Badesee oder auf dem Campingplatz. Falls man das Eigentum oder die Gesundheit Anderer schädigt, springt die private Haftpflichtversicherung ein. Unerheblich ist dabei, ob der Geschädigte Gast, Nachbar oder Vermieter ist. Anspruch auf Schadenersatz durch die Privathaftpflichtversicherung besteht allerdings nur, wenn die geschädigte Person nicht dem gleichen Haushalt wie der Versicherte angehört. Wird man bei einem Brandunfall verletzt und erleidet bleibende Schäden, profitiert man von den Leistungen einer privaten Unfallversicherung – das kann je nach Vertrag eine hohe Einmalzahlung oder eine laufende Unfallrente sein. Kann man nach einer schweren Brandverletzung seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben, schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt als Einkommensersatz eine feste monatliche Berufsunfähigkeitsrente.

Achtung allerdings: Ein Mindestmaß an Vorsicht sollten Sie am Grill natürlich walten lassen, denn bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung oft je nach Mitverschulden kürzen. Stellen Sie Ihren Grill deshalb immer auf festen und nicht brennbaren Untergrund, halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens drei Metern zu brennbaren Gegenständen ein, verwenden Sie statt leicht entflammbarem Spiritus oder anderen Brandbeschleunigern sichere Grillanzünder. Vermeiden Sie Funkenflug und lassen Sie die Grillkohle vor dem Entsorgen vollständig erkalten. Wichtig natürlich auch: Lassen Sie Kinder in der Nähe von Grillgeräten niemals unbeaufsichtigt.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: Milesl@pixabay)

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