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Als Freizeit-Kapitän richtig abgesichert
06.07.2016 21:51

Als Freizeit-Kapitän richtig abgesichert

Auch für Bootseigentümer gilt: Wer andere schädigt, muss dafür haften. Die private Haftpflichtversicherung deckt nur den Gebrauch von Paddel- und Ruderbooten ab, für Segel- oder Motorboote braucht man eine Bootshaftpflichtversicherung. Anders als in Italien oder Spanien ist diese Police in Deutschland zwar nicht zwingend vorgeschrieben, im Ernstfall schützt sie allerdings vor unabsehbar hohen Schadenersatzforderungen.

Die Bootshaftpflichtversicherung springt ein, wenn man die Wasserverkehrsregeln missachtet und ein anderes Boot rammt, wenn man beim Anlegen den Steg beschädigt oder mit dem Motorboot unabsichtlich einen Schwimmer verletzt. Der Haftpflichtschutz greift auch, wenn jemand anderes als der Bootseigentümer am Ruder steht, der den erforderlichen Bootsführerschein besitzt. Gerade Personenschäden können im Ernstfall extrem teuer werden und die finanzielle Existenz des Verursachers gefährden. Die Versicherungssumme in der Bootshaftpflicht sollte bei mindestens 5 Millionen Euro liegen, größere Motoryachten werden besser mit 20 Millionen Euro haftpflichtversichert. Mitversichert in der Bootshaftpflicht ist das Ziehen von Wasserskiläufern und Para-Sailern, ebenso der Gebrauch eines Beiboots. Reiselustige sollten darauf achten, dass die Haftpflicht fürs heimische Schiff auch für im Urlaubsland gecharterte Boote gilt. Diese Leistungserweiterung ist bei den allermeisten Anbietern heute Standard. Auf vielen Gewässern im Ausland ist die Bootshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel in den Niederlanden, in Belgien, Italien, Kroatien, Ungarn und Spanien.

Ähnlich wie in der Kfz-Versicherung wird auch für Boote Teilkasko- und Vollkaskoschutz angeboten. Die Bootsteilkasko zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Boots durch Kentern, Brand, Blitzschlag, Diebstahl, bei Transportmittelunfällen und Sturmschäden ab Windstärke acht. Versichert ist das gesamte Boot samt fest eingebauter maschineller und technischer Ausstattung. Teilkaskoschutz besteht selbstverständlich auch im Winterlager außerhalb des Wassers. Die Bootsvollkasko bezahlt sogar Schäden, die Sie selbst am eigenen Schiff verursachen, zum Beispiel die erforderliche Reparatur nach einem selbst verschuldeten Unfall oder nach einer Grundberührung. Auch die immer häufigeren Vandalismusschäden werden im Ernstfall vom Vollkaskoschutz ersetzt.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: PublicDomainPictures@pixabay)

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